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Antrag auf Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage


Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Wagenfeld betreibt zur Beseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) eine rechtlich selbständige Anlage zur zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung. Die Abwasserbeseitigung erfolgt mittels zentraler Kanalisations- und Abwasserbehandlungsanlagen in Trennverfahren für die zentrale Abwasserbeseitigung.

Jeder/Jede Grundstückseigentümer/in ist verpflichtet, sein/ihr Grundstück nach Maßgabe der Bestimmungen der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Wagenfeld an eine öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald auf dem Grundstück Abwasser auf Dauer anfällt und keine Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang vorliegt.

Für den Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage und zum Einleiten von Abwasser ist eine Genehmigung erforderlich. Der Entwässerungsantrag ist bei der Gemeinde mit dem Antrag auf Baugenehmigung/Bauanzeige einzureichen, wenn die Entwässerungsgenehmigung aufgrund eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens erforderlich wird. Bei allen anderen Vorhaben ist der Entwässerungsantrag 1 Monat vor deren geplanten Beginn einzureichen.